Auszug aus der Vereinssatzung

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§ 2 Zweck

1. Der Zweck des Vereins ist die Erhaltung des Kirchengebäudes der Christuskirche und die Unterstützung der Gemeinde bei der Durchführung kultureller Veranstaltunge

2. Unter Erhaltung des Kirchengebäudes der Christuskirche ist die Unterstützung der Kirchengemeinde bei der Bewältigung von Bauaufgaben im Sinne des Denkmalschutzes zu verstehen. Die Unterstützung der Gemeinde bei der Durchführung kultureller Veranstaltungen beinhaltet die Organisation, die Koordination und die Bekanntmachung von Konzerten, Ausstellungen usw

3. Die Unterstützung bei der Erhaltung des Gebäudes und der Durchführung kultureller Veranstaltungen soll durch die Bereitstellung finanzieller Mittel erfolgen.

4. Der Verein verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige, kulturelle und kirchliche Ziele. Er strebt die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts an.